
Crane.tool - UVV-Prüfung
Für Ihre Sicherheit beim Betrieb von Hebezeugen und Krananlagen.
Ausgeführt durch Crane.tool - Kransachkundige - mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Kranservice.
Auf Grundlage der anzuwendenden Vorschriften und Regelwerke.

Sicherheit als Grundlage
Im Rahmen der Arbeiten wird der Sicherheitstechnische Zustand Ihrer Hebezeuge und Krananlagen, auf Grundlage der anzuwendenden Vorschriften und Regelwerke überprüft.
Grundlagen der Prüfung
Unfallverhütungsvorschrift
- D GUV Vorschrift 52 - Krane - ( früher BGV D6 )
- D GUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- und Zuggeräte - ( früher BGV D8 )
- D GUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen - ( früher BGG/GUV-G 905 )
- DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln -( früher BGR 500 )
Betriebs-Sicherheitsverordnung
- BetrSichV § 14 - Prüfung von Arbeitsmitteln
Durchführung.
Die Prüfungsarbeiten werden, bei Ihnen vor Ort, an Ihren Anlagen, durch einen, bzw. mehrere, Crane.tool - Kransachkundige ausgeführt.
Dokumentation.
Nach Durchführung der UVV-Prüfung, erhalten Sie von uns zu jedem geprüften Hebezeug bzw. Krananlage einen Prüfbericht, welcher die Ausführung der Prüfungsarbeiten, sowie den Zustand des jeweiligen Hebezeuges bzw. Krananlage, bezogen auf die zuvor angeführten Vorschriften und Regelwerke, zum Zeitpunkt der Prüfung dokumentiert.
weiterführende Dienstleistungen.
Sollten im Rahmen der Ausführung der zuvor beschriebenen UVV-Prüfung Mängelpunkte festgestellt worden sein, so erstellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin, auf der Grundlage des jeweiligen Prüfberichtes ein detaliertes Angebot zur Instandsetzung bzw. Reparatur.
Ihr schneller Kontakt zu Crane.tool
Gerne stehen wir Ihnen, bei Fragen rund um das Thema - UVV-Prüfngen von Hebezeugen und Krananlagen - telefonisch,
sowie nach einer kurzen Terminabsprache, auch persönlich, bei Ihnen vor Ort zur Verfügung.
Tel: 02202 280 888 4
Fax.: 02202 280 888 5
E-Mail: Post@cranetool.de
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